Grundsteuererklärung rechtzeitig abgeben
Informationen sind für die Grundsteuerreform notwendig
Die neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen zuvor die Werte für die Grundsteuer neu berechnet werden. Dies erfolgt durch die Finanzämter, die dafür auf Erklärungen der Grundstückseigentümer angewiesen sind. Die Rücklaufquote der Grundsteuererklärungen liegt jedoch deutlich hinter den Erwartungen des NRW-Finanzministeriums zurück.
Die rechtzeitige Abgabe der Erklärungen ist auch für die Stadt Köln von großer Bedeutung. Nur so können die Grundsteuerreform rechtzeitig umgesetzt, wichtige Erträge gesichert und eine durchgängige Steuergerechtigkeit geschaffen werden. Deshalb bittet die Stadt Köln alle Kölner Immobilieneigentümer*innen ihre Erklärungen schnellstmöglich abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Die Feststellungserklärung über Grundbesitz ist bis spätestens 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Hierfür können verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden. Alle wichtigen Informationen finden Eigentümer*innen auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Informations-Plattform. Für individuelle Rückfragen stehen außerdem die Hotlines der örtlich zuständigen Finanzämter zur Verfügung.
Die Finanzämter sind für Rückfragen unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
- Finanzamt Köln-Altstadt 0221 / 2026-1959
- Finanzamt Köln-Mitte 0221 / 92400-1959
- Finanzamt Köln-Nord 0221 / 97344-1959
- Finanzamt Köln-Ost 0221 / 9805-1959
- Finanzamt Köln-Porz 02203 / 598-1959
- Finanzamt Köln-Süd 0221 / 2026-1959
- Finanzamt Köln-West 0221 / 5734-1959
(Text: PI/Stadt Köln/Robert Baumanns)