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Der Eine präsentiert, informiert und der Andere geht hin. Das ist das Ziel dieser Seite.
Hier finden Sie Events und Freizeittipps in vielfacher Art und Weise aus unseren schönen Stadtteilen. Von regelmäßig wiederholenden Veranstaltungen bis hin zu einmaligen Highlights.
Sie planen ein tolles Event, eine Veranstaltung oder ein Konzert, eine Lesung oder eine Ausstellung? Wir machen auf darauf aufmerksam! Sie möchten dass mehr Leute davon erfahren? Schickt uns Informationen Texte und Bilder darüber. Gerne präsentieren wir es hier….
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Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab
AktuellesAuf den fünf Zentral- sowie auf verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. Januar 2010 und 31. März 2010 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald Ost, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro.
Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet diese unter 0221 / 221-28712. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.
Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern läuft ab
Die Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern auf den Friedhöfen Westhoven, Lehmbacher Weg, Rath-Heumar, auf dem Friedhof Steinneuer Hof (Flure: 009R, 009CR) und auf dem Südfriedhof (Flure:52 KR, 72 UR, 74 UR, 84 RA, 104 RA, 105 RA, 106 RA, 107 RA, 107 ARA, 108 RA, 108 ARA, 109 RA, 109 ARA), in denen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1992 bestattet wurde, endet nun nach 30 Jahren Ruhezeit. Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Reihengrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Die Friedhofsverwaltung weist mit einem Schild auf die anstehende Entfernung der Grabsteine und anderer Aufbauten hin. Die Nutzungsberechtigten haben jedoch die Möglichkeit, nach Einholen einer entsprechenden Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung das Grab selbst abzuräumen. Entsprechende Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter 0221 / 221-28712
Nutzungszeit von Urnengrabstätten läuft ab
Die Nutzungszeit an Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den Kölner Friedhöfen Süd, Melaten, West, Nord, Chorweiler, Deutz, Leidenhausen, Mülheim, Kalk, Schönrather Hof, Ost, in denen vom 1. Januar bis 31. März 2002 bestattet wurde, endet nach der Ruhezeit von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zur Beantwortung eventueller Fragen und Einholen einer Abräumgenehmigung steht die Friedhofsverwaltung unter 0221 / 221-28712zur Verfügung.
(Text:PI/Stadt Köln)
Baumpflege im Vorgebirgspark und im Äußeren Grüngürtel
AktuellesBaumpflege im Vorgebirgspark und im Äußeren Grüngürtel
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen lässt ab Montag, 10. Januar, bis voraussichtlich Freitag, 25. Februar 2022, den Baumbestand im Vorgebirgspark in Zollstock sowie im Äußeren Grüngürtel, zwischen Gleueler Straße und dem Parkplatz am Geißbockheim, in Sülz bearbeiten. Die beauftragte Firma schneidet in beiden Grünanlagen jeweils rund 200 Bäume zurück und beseitigt Fehlentwicklungen der Kronen. Zudem müssen jeweils rund 55 Bäume gefällt werden, weil sie abgestorben sind oder abzusterben drohen.
Die Schädigungen, die zu den Fällungen führen, gehen überwiegend auf Sturmschäden, die Rußrinden- und die Buchenkomplexkrankheit zurück. Die Rußrindenkrankheit ist eine Pilzerkrankung, die zum Absterben der Bäume führt. Sie ist auch für den Menschen gefährlich. Die Sporen des Pilzes verteilen sich in der Luft und können nach dem Einatmen Atemwegsprobleme auslösen. Im Äußeren Grüngürtel schreitet zudem die Buchenkomplexkrankheit voran, die sich durch Absterben verschieden großer Rindenpartien vom Kronenbereich ausgehend bemerkbar macht. In der Folge treten unter Umständen Stammfäulen auf, die schließlich zum Abbau des Holzes und zum Stammbruch führen.
Die Stadt kommt mit diesen Arbeiten ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Während der Arbeiten können Zugangswege temporär eingeschränkt werden. Auch kann es durch den Einsatz von Motorsägen und eines Häckslers zu Lärmbelästigungen kommen. Die Stadt Köln bittet hierfür um Verständnis der Bürger*innen.
(Text: PI/Stadt Köln/ Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Dritte Baustufe Nord-Süd Stadtbahn startet
AktuellesBaubeginn erfolgt zunächst in zwei Bauabschnitten auf der Bonner Straße
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau startet am Montag, 10. Januar 2022, die geplanten Bauarbeiten für die dritte Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zunächst in zwei Bauabschnitten auf der Bonner Straße. Der Bauabschnitt 1 umfasst den Knotenpunkt Bonner Straße/Schönhauser Straße/Marktstraße und Brühler Straße. Parallel dazu wird der Bauabschnitt 2 im Bereich der Bonner Straße 235 – 357 eingerichtet und vorbereitet. Die Arbeiten bestehen aus den Gewerken Straßenbau, Kanalschachtanpassungen, Sanierung von Hausanschlussleitungen und Arbeiten diverser Versorgungsunternehmen.
Mögliche Beeinträchtigungen werden auf ein Mindestmaß reduziert. Für alle Fragen rund um die Baustelle wurde ein Informationsbüro an der Bonner Straße eingerichtet, das über die Planungen und den Baufortschritt informiert. Dort können auch Pläne zur Baustelleneinrichtung, der Beschilderung und allen Umleitungen eingesehen werden.
Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln:
Für notwendige Sperrzeiten während der gesamten Bauphase wurde ein Umleitungskonzept für den motorisierten Individualverkehr, den Radverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr mit entsprechender Beschilderung erstellt. Die Zufahrten zu den Grundstücken bleiben grundsätzlich bestehen.
Ab dem Gürtel bleibt jeweils eine Fahrspur in beiden Fahrtrichtungen auf der Bonner Straße bestehen. Zusätzlich wird der motorisierte Individualverkehr über das Gustav-Heinemann-Ufer und das Oberländer Ufer sowie die Brühler Straße umgeleitet. Der Radweg entlang der Bonner Straße bleibt stadtauswärts befahrbar. Im Westen und im Osten werden zwei Umleitungen für den Radverkehr eingerichtet, über die während der Baumaßnahme ausgewichen werden kann. Im Westen führt diese über die Brühler Straße, Hitzelerstraße, Urfelder Straße, Dransdorfer Straße und über die Sinziger Straße. Für die westliche Route werden auch bauliche Veränderungen vorgenommen wie eine Querungshilfe, die an der Brühler Straße/Hitzelerstraße gebaut wird. Im Osten führt die Umleitung für den Radverkehr über die Koblenzer Straße, Goltsteinstraße, Pferdmengesstraße und am Südpark vorbei über den Schillingsrotter Weg bis zur Militärringstraße.
Weitere Informationen
Das Umleitungskonzept – Umleitungsplan Bonner Straße
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn
(Text:PI/Stadt Köln/Benedikt Mensing)