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Der Eine präsentiert, informiert und der Andere geht hin. Das ist das Ziel dieser Seite.
Hier finden Sie Events und Freizeittipps in vielfacher Art und Weise aus unseren schönen Stadtteilen. Von regelmäßig wiederholenden Veranstaltungen bis hin zu einmaligen Highlights.
Sie planen ein tolles Event, eine Veranstaltung oder ein Konzert, eine Lesung oder eine Ausstellung? Wir machen auf darauf aufmerksam! Sie möchten dass mehr Leute davon erfahren? Schickt uns Informationen Texte und Bilder darüber. Gerne präsentieren wir es hier….
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Stille Feiertage im November 2021
AktuellesDas Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln weist darauf hin, dass an den drei stillen Feiertagen im November – Allerheiligen (Montag, 1. November 2021), Volkstrauertag (Sonntag, 14. November 2021) und Totensonntag (Sonntag, 21. November 2021) – besondere Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NW) zu beachten sind. Die Hinweise sind insbesondere für Veranstalter*innen von Interesse, die im November Märkte, Unterhaltungsveranstaltungen oder sonstige öffentliche Darbietungen planen, aber auch für Betreiberinnen und Betreiber von Diskotheken, Gaststätten, Spielhallen und Wettbüros.
Am Volkstrauertag sind von 5 bis 13 UhrMärkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros untersagt. Für musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen und Veranstaltungen gilt jedoch auch an diesem Tag das Verbot bis 18 Uhr.
Wie an allen Sonn- und Feiertagen ist auch an den stillen Feiertagen ganztägig der Betrieb von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen nicht erlaubt. Auch Wohnungsumzüge sind an diesen Tagen nicht erlaubt.
An Allerheiligen und am Totensonntagsind von 5 Uhr bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich gewerblicher Tausch- oder Züchterausstellungen), sowie Briefmarkentauschbörsen verboten.
Gleiches gilt für sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden.
Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, sowie von Wettbüros, ist ebenfalls untersagt. Auch musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb – einschließlich in Diskotheken – sind ab 5 Uhr bis 18 Uhr verboten.
Gleiches gilt für alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, etwa Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter, sowie sämtlicher – auch klassischer – Theater- und Musikaufführungen, sowie Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballette und ähnliches, soweit sie nicht religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind. Das Feiertagsgesetz NW verbietet an diesen Tagen außerdem Tanzveranstaltungen.
Ausgenommen von den Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen sind Arbeiten die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen, zum Beispiel der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios.
Ab 13 Uhr am Volkstrauertag sowie ab 18 Uhr an Allerheiligen und Totensonntagsind keine weiteren besonderen Regelungen im Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Anfragen zum Feiertagsgesetz, die Veranstaltungen im Stadtgebiet Köln betreffen, beantwortet die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 0221 / 221-29879 oder unter folgender E-Mailadresse: spezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de
Neue TaxiBus-Linie zum Interimsstandort
Aktuellesdes Rathauses Rodenkirchen
Die KVB richtet ab Montag, 25.Oktober, eine neue TaxiBus-Linie 197 ein: Sie bedient den Interimsstandort des Rathauses Rodenkirchen in der Industriestraße. Dort wird eine neue Haltestelle „Bürgeramt Rodenkirchen“ eingerichtet, die mit den Haltestellen im Zuge der Linie 130 bis zum Bahnhof Rodenkirchen verbunden wird. Die Taxen fahren von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr im 30-Minuten-Takt. Wer das Angebot nutzen will, muss den TaxiBus bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt bestellen: möglich ist das in der Zeit von 6:30 Uhr bis 1:00 Uhr, und zwar telefonisch unter der Nummer (0221) 547-1850. Dabei sind Fahrten zwischen dem Ersatzstandort und den Haltestellen entlang des Linienweges der Linie 130 zwischen den Haltestellen „Sürth Rodderweg“ und „Rodenkirchen Bf“ möglich.
(Text: PI/KVB/map)
des Rathauses Rodenkirchen
Halloween Putzmunter
Aktuelles